Bewährter Kraftfahrer

Bewährter Kraftfahrer

Alle Führerschein-Inhabenden mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit können als „Bewährter Kraftfahrer“ bzw. „Bewährter Berufskraftfahrer“ ausgezeichnet werden.

Offizielle Auszeichnung der Bundesregierung Deutschland

Diese offizielle Auszeichnung der Deutschen Verkehrswacht erfolgt auf Antrag. Einzureichen bei der örtlichen Verkehrswacht ist eine Selbstauskunft. Vorzulegen ist zudem ein Nachweis aus dem Verkehrszentralregister, der kostenfrei vorab durch den Antragsteller eingeholt wird.

Auszeichnungsstufen:

  • Bewährter Berufskraftfahrer: erstmals 10 Jahre, fortlaufend alle 5 Jahre bis höchstens 30 Jahre vorbildliches Fahren
  • Bewährter Kraftfahrer: erstmals 10 Jahre, fortlaufend alle 5 Jahre bis höchstens 50 Jahre vorbildliches Fahren

Die Ehrung umfasst eine Urkunde und eine Ehrennadel. Zusätzlich kann kostenpflichtig eine Plakette für das Kfz bestellt werden. Die Auszeichnungsveranstaltungen finden regional einmal jährlich oder durch persönliche Überreichung durch die örtlichen Verkehrswachten statt. 

Die Gebühren für eine Auszeichnung mit Urkunde und Ehrennadel betragen 15,30 €.