Begleitetes Fahren ab 17 in MV

Begleitetes Fahren ab 17 in MV

Das „Begleitete Fahren mit 17“ (BF17) erhöht die Verkehrssicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer. Bei dem gesetzlich verankerten Projekt können schon 17-Jährige den Führerschein machen. Voraussetzung ist eine erfahrene Begleitperson.

Das Projekt

Die Begleitstudie der Universität Gießen zum „BF 17“ belegt, dass die Teilnehmer 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begingen und 28,5 Prozent weniger Unfälle verursachten als „reguläre“ Fahranfänger. Das Projekt wird sowohl von den Jugendlichen als auch von den Begleitpersonen – das sind meistens die Eltern – gut angenommen. Nicht das begleitete Fahren an sich sorgt für verringerte Unfallzahlen, sondern die verlängerte Lernzeit von einem Jahr.

Der Begleitperson kommt bei dem Projekt eine besondere Rolle zu, denn sie soll dazu beitragen, dass sich die jungen Leute von Anfang an eine verkehrsgerechte, defensive Fahrweise aneignen und Anfängerfehler vermieden werden. Mögliche Begleitfahrer sind Personen, die über 30 Jahre alt sind, nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben und mindestens seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.

Weitere Informationen: www.bf17.de