Die Verkehrswacht gehört mit bundesweit 600 Regionalvereinen zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Der Verein bekennt sich zu „Vision Zero“ als europaweite Strategie zur Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle im Straßenverkehr mit den vier Grundsätzen:
1. Das Leben ist nicht verhandelbar.
2. Der Mensch ist fehlbar.
3. Die tolerierbaren Grenzen liegen in der physischen Belastbarkeit des Menschen.
4. Die Menschen haben ein Recht auf ein sicheres Verkehrssystem.
Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: „Sicherheit zuerst – Möglichkeiten zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland“ werden befürwortet. Die Verantwortlichen und alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich diesen gesamtgesellschaftlichen Forderungen und Zielsetzungen konstruktiv zu stellen.
Die Landesverkehrswacht begrüßt, dass sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Koalitionsvereinbarung für 2016 bis 2021 dazu erklärt hat, ihr Engagement für Verkehrssicherheit fortzuführen und sich für die Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr ausspricht. Der Verein wird dieses zentrale und unverzichtbare Anliegen aktiv unterstützen.
Vor dem Hintergrund der dramatischen Massenkarambolage im Jahr 2011 auf der A 19 und im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf Bundesautobahnen fordert die Landesverkehrswacht eine dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Zum Schutz von Kindern und hilfsbedürftigen Personen - wie auch der Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen – erachtet der Verein eine Regelgeschwindigkeit innerorts von 30 km/h für notwendig.
Bereits im Jahr 2010 hat sich die Landesverkehrswacht für ein Alkoholverbot für alle Kraftfahrenden ausgesprochen.
Satzung