Geschwindigkeitsmessgerät

Geschwindigkeitsmessgerät und DSD classic Anzeigesystem

Das Geschwindigkeitsmessgerät wird im Seitenraum der Fahrbahn aufgestellt oder erhöht z.B. an einem Mast am Fahrbahnrand befestigt. Es zeigt die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge offen an.

Sensibilisierung von Autofahrenden

Die Autofahrenden sollen erkennen, wenn sie mit einer überhöhten Geschwindigkeit fahren. Sie sollen sensibilisiert werden, ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Das Gerät wird tageweise für regionale Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor einer Schule, einer Kindertagesstätte oder in einem Wohngebiet verliehen. Das Gerät ist nicht geeicht und ist nicht für behördliche Geschwindigkeitskontrollen zugelassen.

Während des Einsatzes ist eine Aufsichtsperson notwendig.

Der Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes im öffentlichen Verkehrsraum bedarf der vorherigen Zustimmung der Ordnungsbehörde.

Technische Anforderungen:

  • Einsatzbereich: im Seitenraum der Fahrbahn z.B. vor Schulen
  • Aufstellfläche für die Gerätschaft (akkubetrieben) mit Bodenstativ: 1 m x 1 m

Kosten (mehrwertsteuerbefreit):

  • Entleih ohne Aufsichtsperson pro Einsatztag: 60,00 EUR (Selbstabholung in Schwerin)

Hinweis: Für Aktionstage können evtl. die Kosten übernommen werden. Fragen Sie bitte bei uns nach.


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