Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen gewähren Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining.
Zuschüsse der Berufsgenossenschaften für Fahrsicherheitstrainings
Viele Berufsgenossenschaften gewähren Zuschüsse
Viele Berufsgenossenschaften gewähren Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining. Die Zuschüsse müssen über den Arbeitgeberbetrieb (als Mitglied) im Vorfeld beantragt werden. Die Fahrsicherheitstrainings unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle und erfüllen die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR).
Nachstehend eine Übersicht der Berufsgenossenschaften:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik – BGHW
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall – BGHM
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe – BGN
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie – BG RCI
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation – BG Verkehr
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – VBG
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) Bereich Bund
GUTSCHEINE FÜR FAHRSICHERHEITSTRAININGS
Verschenken Sie doch einfach ein Stück Sicherheit in Form eines Gutscheines für ein PKW-Sicherheitstraining. Ein solches Training kann jedem nützen, egal ob langjährig Autofahrende, Fahranfängerinnen und Fahranfänger oder Wenigfahrende.
Die Beschenkten können dabei den Trainingstermin (üblicherweise samstags) frei wählen.
Ein Gutschein für ein PKW-Training kostet € 120 Euro.
Während des Trainings ist ihr Fahrzeug vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung.