Schulwegsicherung in MV

Schulwegsicherung in MV

Für alle Kinder beginnt mit dem Eintritt in die Schule ein spannender neuer Lebensabschnitt. Mütter und Väter, die Kindertagesstätte und die Schule – alle können auf ihre ganz spezifische Weise die Mädchen und Jungen auf ihrem Start in das Schulleben und ihre zunehmend selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr unterstützen. Mit unserem Programm „Schulwegsicherung in MV“ unterstützen wir dabei Kitas und Schulen. Unsere Arbeitsmappen senden wir im März (Kita) und im September (Schule) den Einrichtungen kostenfrei zu. An Kindertagesstätten vergeben wir unser Qualitätssiegel „Schulweg-Orden“. Schulen können sich an unserem Gewinnspiel beteiligen.

Das Kita-Projekt: „Noch 100 Tage bis zum ersten Schulweg“

Die überarbeitete Kitamappe enthält Plakate, Arbeitsblätter, Elternflyer und den Auszeichnungsantrag „Schulweg-Orden“ Auf der Website finden Sie einen ausführlichen Projektplan, weitere Arbeitsblätter und zusätzliche Informationen zur Projektdurchführung. Hier können Sie auch die Kinderwesten bestellen.

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Das Angebot für Klasse 1 „Die ersten 100 Schulweg-Tage"

Die überarbeitete Schulmappe enthält Plakate, Arbeitsblätter, Elternflyer und ein Preisausschreiben mit Klassenpreisen. Auf der Website finden Sie einen ausführlichen Projektplan, weitere Arbeitsblätter und zusätzliche Informationen zur Projektdurchführung. Hier können Sie auch die Kinderwesten bestellen.

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Wissenswertes: „Das kleine Schulweg-Einmaleins“

Kinderunfälle im Straßenverkehr mit Personenschaden bedeuten immer für alle Betroffenen zumindest einen riesengroßen Schreck, bei schweren Verletzungen große Sorgen und Leid, bei Todesfolgen Fassungslosigkeit, Trauer bis hin zur Zerstörung von Familien.

Kinderunfälle

Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Kinder verletzt werden, bedeuten immer für alle Betroffenen zumindest einen riesengroßen Schreck, bei schweren Verletzungen große Sorgen und Leid, bei Todesfolgen Fassungslosigkeit, Trauer bis hin zur Zerstörung von Familien. Selbstverständlich ist die Gesamtanzahl aller im Straßenverkehr verunglückten Kinder bedeutsam (2016 rund 29.000). Doch der beobachtete Beinaheunfall des Nachbarkindes oder des eigenen Kindes löst bei uns immer noch mehr Betroffenheit aus als eine statistische Zahl.

Eine zivilisierte und hoch technisierte Gesellschaft wie unsere darf sich mit diesen Zahlen von verletzten und getöteten Kindern nicht zufrieden geben. Unser Ziel, unsere Vision muss sein: kein getötetes Kind. Ein Baustein zur Erreichung dieser Vision ist das Projekt „Schulwegsicherung in MV“.

Die Schulwege der Kinder sind so vielfältig, dass wir aus der Vielzahl der Situationen im Straßenverkehr eine Auswahl getroffen haben.

Der Gehweg

Der Gehweg ist für zu Fuß Gehende gemacht, aber an Einfahrten oder Garagen kann es gefährlich werden. Die Kinder müssen an solchen Stellen stehen bleiben, schauen und sich vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt.

Überqueren von Fahrbahnen

Vorsicht ist stets geboten, wenn auf dem Schulweg oder dem Weg zur Bushaltestelle Fahrbahnen überquert werden müssen. Besonders gefährlich ist es dort, wo auf beiden Seiten der Straße geparkt wird. Hier sollte das Kind die Fahrbahn möglichst nicht überqueren, denn zwischen den geparkten Autos kann es wenig sehen und wird selbst kaum gesehen.

Auch wenn der Weg etwas länger ist, sollte das Kind dort über die Fahrbahn gehen, wo es ausgewiesene Überquerungsstellen gibt, beispielsweise Mittelinseln oder Fußgängerampeln. Fehlen diese, ist es am sichersten, die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen zu überqueren, weil dort keine Fahrzeuge stehen dürfen und Kraftfahrende hier zumeist sehr aufmerksam sind.

Inseln und Mittelstreifen sind recht sichere Hilfsmittel, da sie eine Überquerung in zwei Etappen möglich machen, so dass das Kind jeweils nur eine Fahrtrichtung beobachten muss.

Auch Anhebungen in der Fahrbahn, so genannte Aufpflasterungen, eigenen sich als Überquerungsstellen, weil der Kraftfahrzeugverkehr hier besonders langsam ist.

Wenn das Kind an einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren muss, sollte es immer warten, bis alle Fahrzeuge von links und rechts angehalten haben, und dann erst gehen.

Auch Druckknopfampeln sind relativ sichere Hilfsmittel zur Überquerung einer Fahrbahn. Allerdings sind die Wartezeiten oft so lang, dass die Kinder ungeduldig werden und meinen, die Ampel sei defekt. Sie müssen verstehen, dass es eine Zeit dauert, bis die Ampel umspringt.

Sind Überquerungshilfen vorhanden, sollten Kinder sie immer benutzen, auch wenn dafür ein kleiner Umweg nötig ist.

Schulbus

Nahezu jedes zweite Kind in Mecklenburg-Vorpommern fährt bereits ab der 1. Klasse mit dem Schulbus (oder fährt im Auto der Eltern/Großeltern zur Schule mit). Auf dem Land ist der Weg zum Schulbus häufig noch gefährlicher als in derStadt, da auf Außerortsstraßen höhere Geschwindigkeiten gefahren werden und nur einseitige und manchmal gar keine Gehwege vorhanden sind. Kinder sollten dort nicht auf der Fahrbahn gehen, notfalls muss ein Umweg eingeplant werden.

Bach, Fluss, Teich

Ein Kind, dessen zukünftiger Schulweg an Gewässern vorbeiführt, sollte möglichst schwimmen können. Denn irgendwann auf dem Heimweg in den warmen Sommermonaten wird es am Ufer mit Gleichaltrigen spielen.

Schulwegpläne

An immer mehr – leider noch nicht an allen –Schulen gibt es Schulwegpläne. Der Schulwegplan zeigt besonders gefährliche Stellen im Straßenverkehr und gibt Empfehlungen, welche Wege gewählt und von Eltern und Kindern geübt werden sollten. Diese Wege sind nicht unbedingt die kürzesten. Wenn nämliche Gefahrenpunkte gemieden werden müssen, kann das manchmal einen kleinen Umweg erfordern. Die Schulwegpläne – erarbeitet von Behörden, der Polizei, von Lehrkräften und Eltern – haben eine weitere Aufgabe: Behörden prüfen und entscheiden mit ihrer Hilfe, welche Maßnahmen zur Schulwegsicherung notwendig oder wünschenswert sind. Schulwegpläne dienen also auch der Verbesserung der Verkehrswege, was im Sinne der Kinder und aller Verkehrsteilnehmenden ist.

Normalerweise werden Schulwepläne über die Grundschule an die Eltern verteilt. Falls Mütter und Väter bei der Anmeldung ihres Kindes keinen Plan bekommen, sollten sie danach fragen.

Sollte es noch keinen Schulwegplan geben, kann sich unter Mithilfe der Eltern und des Schulelternrates eine Initiative bilden, die die Erstellung eines Schulwegplanes in Angriff nimmt. Aktiv werden sollten Eltern auch dann, wenn der Plan nicht mehr aktuell ist und überarbeitet werden muss. Der bevorstehende Schulanfang ist eine gute Gelegenheit, bei Straßenverkehrsbehörden, beim Bauamt, Planungsamt und bei der Polizei vorzusprechen und um eine Beratung zu bitten. 

Schulweg mit dem Rad

Kinder sollten in der Grundschule nicht mit dem Rad zur Schule fahren. Sie können in diesem Alter noch nicht mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen: treten, lenken, Gleichgewicht halten, schauen und dabei richtig reagieren.

Der Gesetzgeber hat daher festgelegt, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg benutzen müssen und bis zum 10. Lebensjahr ihn benutzen dürfen. Ein Erwachsener darf (gesetzlich neu geregelt) mit dem Fahrrad das Kind auf dem Gehweg begleiten.

Mitfahrt im Auto

Das größte Risiko für jüngere Kinder, im Straßenverkehr verletzt zu werden, besteht bei der Mitfahrt im Auto. Viele Kinder erleiden schwere Unfallfolgen, weil sie nicht angeschnallt sind (selten), weil ihre Kindersitze unvorschriftsmäßig installiert oder weil sie nur mit dem Erwachsenengurt gesichert sind. Deshalb müssen Kinder bei Autofahrten immer in geeigneten Schutzsystemen gesichert werden.