Die Radfahrausbildung in der dritten und vierten Klasse liegt in der Zuständigkeit der Schule und ist im Rahmenplan des Sachunterrichtes sowie dem Erlass für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung MV verbindlich festgelegt.
Der Unterricht wird regional unterschiedlich gestaltet. In der dritten Klasse werden zumeist die Grundlagen vermittelt: Fahrradtechnik, allgemeine Verkehrsregeln, Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verhalten auf den unterschiedlichen Teilen der Straße und besondere Verkehrsregeln. Vornehmlich in der vierten Klasse wird das theoretisch Erlernte vertieft. Dazu dient auch die Unterrichtsmappe „Sattelfest“.
Ohne die Einbindung der Eltern ist eine erfolgreiche Radfahrausbildung der Mädchen und Jungen nicht möglich.